Aktuell sind vermehrt Schreiben und Postwurfsendungen von wettbewerblichen Messstellenbetreibern im Umlauf. In diesen Schreiben wird der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) beworben.
Die Gestaltung und Formulierung dieser Briefe können den Eindruck erwecken, es handele sich um eine amtliche, gesetzlich veranlasste oder besonders dringliche Aufforderung zum Zählerwechsel. Diese Notwendigkeit ist nur vorgetäuscht. Wenn Sie Sicherheit haben wollen, fragen Sie bei Ihrem kommunalen Energieversorger nach. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) sind grundsätzlich nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gebunden. Das bedeutet, dass sie ihre Preise für Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen frei mit den Kunden vereinbaren können. Zum Vergleich: Aktuell liegt die Preisobergrenze bei den SWS für den durchschnittlichen Letztverbraucher (<6.000 kWh) bei 30 Euro im Jahr. Einer der wettbewerblichen Betreiber verlangt in seinen Schreiben 99 Euro pro Jahr, also mehr als das Dreifache gegenüber den SWS. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung.